Telefonüberwachung beweisverwertungsverbot
A. Übersicht
Das Protokoll der Hauptverhandlung hat, anders als der Beschwerdeführer meint, auch keine negative Beweiskraft, weil es sich bei dieser Belehrung nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene handelt vgl. Die strengere Fassung des Gebots der Gesetzesbestimmtheit in Art. Die Anforderungen an Normenklarheit und Tatbestandsbestimmtheit ergeben sich für diese Vorschriften aus dem Rechtsstaatsprinzip Art. BVerfG, Beschluss der 1.
Kammer des Zweiten Senats vom Bundesverfassungsgericht Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenu Suche. Menu öffnen. Sie sind hier: Startseite Entscheidungen Beschluss vom In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. Rechtsanwälte Klaus Peter Möller und Koll. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Auch hier kommt es grds. Hier soll auf folgende Formverletzungen hingewiesen werden s. Nach h.
§ a StPO: Die Telefonüberwachung
Das ist in der Rspr. Etwas anderes kann dann gelten, wenn sich die Voraussetzungen für die Beurteilung der Zulässigkeit der Beschlagnahme zwischen der Beschlagnahme und der Verwertung ändern. Hätte z.
- Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1986 - 1993;
- whatsapp hacken ervaringen.
- Beweisverwertungsverbote - Übersicht - Jura Individuell;
Diese sind in der Rspr. Für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind die mit Beweisverwertungs- Verboten hinsichtlich der Verwertung von Vernehmungen zusammenhängenden Fragen. Meist geht es dabei um die Verwertbarkeit einer im Ermittlungsverfahren durchgeführten Vernehmung des Beschuldigten, wenn dieser in der Hauptverhandlung nun schweigt.
Verwertbarkeit ausländischer Beweise – die tschechiche Telefonüberwachung
Die damit zusammenhängenden Fragen muss der Verteidiger sorgfältig prüfen, da gerade die Verwertbarkeit einer früheren Einlassung des jetzt schweigenden Beschuldigten für den Ausgang des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein kann. Hier kann wegen der Komplexität dieser Problematik nur ein Überblick gegeben werden.
Dieser stellt insoweit ein umfassendes gesetzliches Beweisverwertungsverbot dar, das nicht, auch nicht mittelbar, umgangen werden darf s. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Zeuge richterlich vernommen worden ist vgl. Nicht selten ist der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren zunächst als Zeuge vernommen worden. Das ist meist dann der Fall, wenn die Ermittlungsbehörden den Täter noch nicht kennen und dieser erst durch die Befragung von Beweispersonen ermittelt werden soll.
Das Belehrungsgebot gilt auch nicht für sog. Das kann z. Das Unterlassen dieser Belehrung begründet nach inzwischen einhelliger Meinung in Rspr. Streitig ist, ob auch für das OWi-Verfahren ein Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Betroffenenbelehrung gilt s. Ob ein Beweisverwertungsverbot auch dann entsteht, wenn der Beschuldigte auf dieses Recht nicht hingewiesen worden ist, ist in der Rspr.
Die Frage wird man aber mit der Lit. Ein Beweisverwertungsverbot besteht auch dann, wenn dem Beschuldigten die Verteidigerkonsultation verwehrt oder sonst unmöglich gemacht worden ist, und zwar auch dann, wenn der Beschuldigte zuvor gem. Hat die StA es unterlassen, rechtzeitig einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu stellen vgl. Für Beweisverwertungsverbote hinsichtlich staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen gelten die Ausführungen zur polizeilichen Vernehmung entsprechend vgl.
Eine besondere Problematik kann hier entstehen, wenn der Verteidiger von dem Vernehmungstermin nicht benachrichtigt worden ist und deshalb nicht teilgenommen hat. Dazu wird auf die entsprechenden Ausführungen bei III. Auch für die richterliche Vernehmung gelten hinsichtlich der Belehrungspflicht die allgemeinen Regeln, die bei den Ausführungen zur polizeilichen Vernehmung dargestellt worden sind vgl. Nach der neueren Rspr. Es gelten daher die für körperliche Untersuchungen des Beschuldigten geltenden allgemeinen Regeln vgl. Insoweit gilt:. Die Polizei ist allerdings verpflichtet , den Beschuldigten vor der ärztlichen Untersuchung anlässlich der Blutentnahme gem.
Wird das unterlassen, wird man hinsichtlich dieser Angaben ein Beweisverwertungsverbot annehmen müssen vgl.
Die Zahl von Telefonüberwachungen nimmt zu. Deshalb müssen Verteidiger sich vermehrt auch mit der Frage auseinandersetzen, ob die aus einer TÜ gewonnenen Erkenntnisse ggf. Nach überwiegender Meinung führen grds. Fehler bei der Anordnung der TÜ nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Hat sich im Laufe des Verfahrens die rechtliche Beurteilung der Katalogtat , die der Anordnung der TÜ zugrunde gelegen hat, geändert , soll das grds. Die praktische Bewältigung eines Beweisverwertungsverbotes ist eng verknüpft mit den Fragen, die sich aus der in der Rspr.
Dennoch sollen auch hier die mit der "Widerspruchlösung" zusammenhängenden Probleme in einem Überblick dargestellt werden s. BGHSt 38, ; s.
Ist die Anwesenheit des Verteidigers bei einer im Ermittlungsverfahren durchgeführten polizeilichen Vernehmung des Beschuldigten vereitelt worden, muss gegen die Verwertung der bei dieser Vernehmung gemachten Angaben in der Hauptverhandlung, z. Einerseits hat er sie offengelassen s. BGHSt 38, Fn. Die Frage ist m. Deshalb muss der Verteidiger in diesen Fällen ebenfalls auf jeden Fall widersprechen.
Darüber hinaus sind in der Rspr. Der Verteidiger darf sich in keinem Fall darauf verlassen, dass ausnahmsweise eine Fallgestaltung vorliegt, die nach der Rechtsprechung einen Widerspruch nicht erfordert. Das wäre m. Das ist einmal dann der Fall, wenn es um die Verwertung der bei einer rechtswidrigen Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse geht, da der auf der Verletzung des Art. Die Rechtsprechung des BVerfG geht in diesen Fällen allerdings dahin, dass nicht zwingend eine nicht heilbare Verletzung vorliege, sondern eine Interessenabwägung vorzunehmen sei BVerfG StV , ; zu Beweisverwertungsverboten bei rechtswidrigen Durchsuchungen s.
Deshalb sollte m. Damit ist der Zeitpunkt festgelegt, bis zu dem der Widerspruch spätestens erhoben werden muss. Das ist zulässig s. Das Gericht muss sich dann über die Verwertbarkeit des "angegriffenen" Beweismittels klar werden und ggf. Auf folgende Punkte muss der Verteidiger in der Hauptverhandlung besonders achten vgl.