Darf arbeitgeber handy überwachen
Der Aufwand ist dadurch geringer und die Arbeit wird effektiver. Ebenso wird das Verwalten von Kundenadressen oder Kontakten ungemein erleichtert, denn Sie lassen sich schnell vom Geschäftshandy auf den PC übertragen oder abrufen. E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Termine ändern sich oft. Mit einem Diensthandy ist es einfach ständig auf dem neuesten Stand zu sein. Medien können schnell synchronisiert, Inhalte geändert werden und durch die Suchfunktionen lassen sich bestimmte Kontakte sowie Informationen schneller als bei herkömmlichen Terminplanern finden.
Auch wenn die Nutzung eines Geschäftshandys an sich viele Vorteile bietet, ist einer der meist genannten Makel die ständige Erreichbarkeit.
Überwachung des PC und des Handys
Dabei wird mitunter erwartet, dass Kundenanrufe oder E-Mails auch am Wochenende angenommen werden oder manchmal spät abends noch Abstimmungen von Teams laufen. Doch gerade für die berufliche Leistungsfähigkeit sind wirksame Erholungszeiten ein entscheidendes Kriterium. Denn die Pausen vom Handy stellen sicher, dass man in seiner Freizeit auch wirklich erholen kann. Wenn Ihre Firma darauf besteht, dass Sie ein Diensthandy verwenden, dann können Sie dies auch nicht ablehnen.
Ebenso darf Ihr Arbeitgeber das Geschäftshandy jederzeit wieder von Ihnen zurückverlangen, da es ein vom Unternehmen zur Verfügung gestelltes Geschäftsmittel ist. Laut einer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Urteil vom Ausnahme: der Arbeitgeber erlaubt oder duldet eine solche. Er muss aber davon vorab in Kenntnis gesetzt werden. Gibt es bereits betriebliche Regelungen bzw. Wichtig: Auch wenn die private Nutzung erlaubt ist, ist es dem Arbeitgeber nicht automatisch gestattet, Einblick in Ihre Verbindungsdaten oder die Inhalte Ihrer Mails zu nehmen. Weisungen des Arbeitgebers ist man nur während der Arbeitszeit unterworfen.
Er kann also nicht verlangen, dass Sie in Ihrer Freizeit ständig erreichbar sind. Nur bei Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdiensten sind Sie verpflichtet auch zu diesen Zeiten, auf Abruf, erreichbar zu sein. Denn was Mitarbeiter mit dem Diensthandy machen, ist keineswegs ihre Sache. Hat der Arbeitgeber den privaten Gebrauch verboten, darf er auch kontrollieren, ob der Angestellte das einhält.
Ist die Privatnutzung von Internet oder von Diensthandys durch Arbeitnehmer zulässig?
Dürfen Mitarbeiter ihr Diensthandy dagegen privat nutzen, sind Überprüfungen für den Arbeitgeber tabu. Wenn der Mitarbeiter nicht ausdrücklich einer Kontrolle zustimmt, muss sich der Chef an das Fernmeldegeheimnis halten. Welche Nutzung des Diensthandys erlaubt ist und welche nicht, regeln Chef und Mitarbeiter am besten schriftlich.
- Überwachung am Arbeitsplatz: Wie weit darf der Arbeitgeber gehen?.
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Oft gibt es auch eine Betriebsvereinbarung hierzu. Gibt es keine Regelung, sollte man sich mit der privaten Nutzung vorsichtshalber zurück halten. Die falsche Nutzung des Diensthandys, beispielsweise für private Zwecke, kann also schnell für Ärger zwischen Chef und Mitarbeiter sorgen. Die Handynummer der Freundin taucht am Wochenende ständig in der Anrufliste auf? Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des Diensthandys verboten, gibt es Ärger.
Es droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.
Überwachung am Arbeitsplatz: Wie weit darf der Arbeitgeber gehen?
Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte in einem Fall geurteilt, in dem ein Mitarbeiter im Urlaub mehr als private Gespräche über sein dienstliches Mobiltelefon geführt hatte Az. Diese Nutzung des Diensthandys kostete ihn den Job. Noch gravierender ist es, wenn die unerlaubten Privatgespräche in der Arbeitszeit stattfinden.
Wer während der Arbeit privat telefoniert, beispielsweise mit der Partnerin, macht eine ungenehmigte Pause. Auch wer in der Arbeitszeit Dating-Apps nutzt und zum Beispiel die neuen Tinder-Kontakte durchgeht, begeht Arbeitszeitbetrug, Besonders ungeschickt: private Beiträge auf Twitter und Facebook - dort kann der Chef genau sehen, wann sie erstellt wurden.
Das Surfen und telefonieren im Ausland kann teuer werden - etwa wenn der Mitarbeiter im Urlaub munter Fotos über die Handydatenleitung verschickt und dann hohe Roamingkosten anfallen.
Hierfür kann der Arbeitnehmer nicht nur abgemahnt werden, weil er das Diensthandy unerlaubt privat genutzt hat. Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch Schadenersatz verlangen.
Wichtig für die Nutzung eines Diensthandys ist es, vorab festzulegen, welche Apps genutzt werden dürfen. Für Auslandsaufenthalte treffen die meisten Arbeitgeber gesonderte Regeln, so muss etwa das Datenroaming üblicherweise deaktiviert werden. Die sauberste Lösung ist das sogenannte Twin-Bill-Verfahren. Der Mitarbeiter kann dann einfach zwischen Privat- und Dienstmodus wechseln, je nachdem, wie er das Telefon gerade nutzt, abgerechnet wird getrennt.
Auch wenn der Arbeitgeber das Telefon bezahlt: mithören darf er grundsätzlich nicht, es gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - nicht nur für den Mitarbeiter, sondern auch für dessen Gesprächspartner. Heimliches Mitschneiden von Gesprächen wäre sogar strafbar. Auch die Verfolgung des Mitarbeiters über die Ermittlung der Standortdaten ist unzulässig, einer Handyortung müsste der Mitarbeiter erst zustimmen.
Ob der Arbeitgeber auf gespeicherte Daten zugreifen oder Verbindungsdaten auswerten darf, hängt davon ab, ob private Nutzung erlaubt ist oder nicht.
Überwachung des PC und des Handys - www.bgb-stbg.de
Bei einem reinen Diensthandy hat der Arbeitgeber weitreichende Befugnisse. Er darf prüfen, ob sich der Arbeitnehmer an die Regeln hält und beispielsweise Einzelverbindungsnachweise einsehen, den E-Mail-Verkehr überwachen oder auch checken, welche Internetseiten aufgerufen wurden. Nicht einmal am Betrachten der gespeicherten Fotos könnte man ihn hindern. Anders liegt der Fall, wenn das Gerät auch privat verwendet werden darf.
Dann gilt das Fernmeldegeheimnis und der Arbeitgeber darf nicht kontrollieren, was mit dem Telefon gemacht wird. Grundsätzlich nein, auch wenn das in bestimmten Positionen ein ungeschriebenes Gesetz ist. Will eine Firma, dass ihre Mitarbeiter auch in ihrer Freizeit erreichbar sind oder nach Feierabend noch E-Mails beantworten, dann muss sie das mit ihnen vereinbaren.