Telefonüberwachung deutschland
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Neben den verfassungsrechtlich bedenklichen Zusatzfunktionen kritisierte der CCC die Sicherheitsfunktionen des Trojaners. Verschlüsselt wurde lediglich der Upload der zu exfiltrierenden Daten, wobei in allen Fällen derselbe Schlüssel verwendet wurde.
Die Steuerung des Trojaners erfolgte unverschlüsselt und ohne Authentifizierung, so dass eine Sicherheitslücke auf den Computern der Betroffenen geöffnet wurde. Der Begriff wird bei den Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes nicht verwendet. Im Bereich der Cyberabwehr liefert sie Erkenntnisse über Angriffsvektoren, Zielspektrum, mögliche Absichten und gängige Vorgehensweisen eines Angreifers. Darüber hinaus werden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Untersuchung von Hackingvorfällen und Schadsoftware erbracht.
April nahm beim BKA ein Aufbaustab seine Arbeit auf, der sich zum Ziel gesetzt hat, die zersplitterte Telekommunikationsüberwachungs-Landschaft der 38 Sicherheitsbehörden und den ca. Diese neue Organisationsstruktur ermöglicht den Wissensträgern der Bundesbehörden künftig räumlich und organisatorisch eng zusammenzuarbeiten.
Dies sind englische Fachausdrücke für ein Leistungsmerkmal , das alle technischen Einrichtungen öffentlicher Netze bieten müssen: eine Möglichkeit, dass sich befugte staatlichen Stellen wahlfrei auf bestimmte Verbindungen aufschalten und den dort laufenden Verkehr abhören können. Die Bereitstellung ist für eine kommerzielle Nutzung eines solchen Netzes verpflichtend, um eine Lizenz der Bundesnetzagentur zu erhalten und den Betrieb aufrechtzuerhalten. An der Realisierung und dem Einsatz der Telekommunikationsüberwachung wird vielfach Kritik geübt.
Unzweifelhaft ist Telekommunikationsüberwachung ein Eingriff in Grundrechte. Ein solcher Eingriff ist nur zur Strafverfolgung schwerster Delikte oder zur Verhinderung von beispielsweise terroristischen Anschlägen zulässig. Möglicher Missbrauch muss verhindert werden, kommt jedoch sowohl in Diktaturen als auch in demokratischen Ländern vor. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit , die Situation in anderen Staaten zu schildern. Dezember September im Internet Archive.
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September In: Neue Westfälische , Neue Westfälische, Juni Archiviert vom Original am 8. Februar Abgerufen am 8. Verein "Digitalcourage" plant Klage gegen "Staatstrojaner".
ᐅ Telekommunikationsüberwachung: Definition, Begriff und Erklärung im www.bgb-stbg.de
Juli In: Spiegel Online , Spiegel Online, BKA, abgerufen am 4. Januar HRRS, Oktober , abgerufen am März Spiegel Online , 9. Oktober , archiviert vom Original am 9. Oktober ; abgerufen am 9. Oktober Küchenradio , Chaos Computer Club , 8. Oktober , archiviert vom Original am 8. Oktober ; abgerufen am 8. Frankfurter Allgemeine Zeitung , 8. Deutscher Bundestag , November , abgerufen am 4. BKA, 1. Dezember , abgerufen am 4. In: bundestag. In: telepolis. Mai Auf einem Smartphone seien Kalender, private Aufzeichnungen, Bewegungsprofile, Familienfotos oder sogar medizinische Daten gespeichert.
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Es müsse daher klare Zugangsbeschränkungen und eine genaue Dokumentationsfunktion bei solcher staatlicher Überwachung geben. Die Polizei darf heute ganz legal die Telekommunikation eines Verdächtigen überwachen. Anbieter, wie die Telekom oder Vodafone, sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Auskünfte zu erteilen. Die Strafprozessordnung soll nun so geändert werden, dass sämtliche Kommunikation eines Verdächtigen in einem Ermittlungsverfahren und zur Gefahrenabwehr abgehört und mitgelesen werden darf.
Damit wäre eine gesetzliche Grundlage geschaffen, Messengerdienste genauso wie andere Kommunikationsanbieter zu behandeln. Oftmals handelt es sich um Software, die von Aktivisten entwickelt und betrieben wird. Manche Dienste sind zwar Firmen, aber meist ohne Sitz in Deutschland. So gehört WhatsApp zur Facebook Inc.
WhatsApp verweist auf ein eher praktisches Problem bei der Datenweitergabe. Nicht einmal die Betreiber selbst hätten Zugriff auf Chat-Inhalte. Gesetzesänderung hin oder her: Die Messenger-Anbieter sehen sich offensichtlich weder in der Pflicht noch in der Lage, mit Polizei oder gar Geheimdiensten zusammenzuarbeiten. Ständig gibt es neue Apps, manche Firmen existieren wohl nur auf dem Papier. Selbst per richterliche Anordnung wären Anfragen der Behörden wenig Erfolg versprechend.
Den Behörden bleibt wohl nur eine Alternative: Hacking. Anders wird der Wunsch der Ermittler kaum zu erfüllen sein. Und wie kann das geschehen? Das bedeutet: Die übermittelten Datenpakete werden beim Absenden verschlüsselt und auf dem Empfängergerät wieder entschlüsselt. Die Nachricht abzufangen gilt wegen der hochkomplexen Algorithmen als unmöglich.
Um diese zu überwachen, muss sie also aufgezeichnet oder kopiert werden, vor Verschlüsselung oder nach Entschlüsselung. Die Überwachung muss also auf den Geräten selbst stattfinden, sozusagen an der Quelle. Dabei wird auf dem Laptop oder Smartphone des Verdächtigen unbemerkt Software installiert, die Gespräche aufzeichnet oder Nachrichten protokolliert. Umgangssprachlich ist die Rede vom Bundestrojaner. Seit Februar ist die Software offiziell einsatzbereit.
Eine Vorgängerversion war Ende wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt worden. Bei der neuen Version soll dies nun anders sein. In Zukunft sollen polizeiliche Hacker nicht nur bei konkretem Verdacht auf Terrorismus aktiv werden, sondern bei insgesamt 38 Straftatbeständen — von der Hehlerei bis zum Drogenhandel. Diese Software würde damit auch zum Standardwerkzeug der Ermittler gemacht. Noch im Juni soll das Parlament über die Gesetzesänderung abstimmen. Ob es zum Masseneinsatz kommen wird, bleibt aber abzuwarten.
Der Bundestrojaner ist jedenfalls derzeit nur sehr begrenzt einsetzbar.
Und damit nach Auffassung vieler Ermittler nahezu praxisuntauglich. Zusätzlich gibt es einen Ersatz-Trojaner, der kommerziell erworben wurde. Es ist ein Produkt der Firma FinFisher. Was es genau kann, wann und wie oft es bereits zum Einsatz kam — ist unklar.
§ 100a StPO: Die Telefonüberwachung
Sie ist dem Bundesinnenministerium unterstellt und soll die Sicherheitsbehörden beraten. Primäre Aufgabe: Verschlüsselungstechnologien knacken. Noch aber herrscht akuter Personalmangel. Und alle sind aus anderen Behörden abgeordnet worden. Eigentlich sollen in diesem Jahr schon Stellen besetzt werden, bis sogar Doch die Hacker bleiben fern. Geforscht, programmiert und gehackt wird also bei ZITiS noch nicht.