Rückwirkende telefonüberwachung
Demgegenüber vertritt die Beschwerdeführerin die Ansicht, die Sechsmonats-Regel stelle keine "Gültigkeitsvorschrift" für die Zulässigkeit einer rückwirkenden Randdatenerhebung dar. Zwar seien die Fernmeldedienstanbieter Provider rechtlich nicht verpflichtet, die Daten länger als sechs Monate zu speichern. Falls die untersuchungsrelevanten Daten beim Internet-Provider noch vorhanden sind, könne jedoch auch eine zeitlich weiter zurückreichende nachträgliche Teilnehmeridentifikation zulässig und geboten sein.
Gegenüber der bisherigen Regelung Art. An der früheren Auffassung des Bundesrates gemäss damaliger Botschaft zum BÜPF [BBl ] , wonach insbesondere die rückwirkende Teilnehmeridentifikation einen "nicht unerheblichen" Eingriff in die persönliche Geheimsphäre darstelle, könne "nicht mehr festgehalten" werden. Dementsprechend sei für eine entsprechende Überwachungsmassnahme auch kein dringender Tatverdacht einer qualifizierten Katalogtat Art. Dezember , BBl , S. Was Art. Mit der Sechsmonats-Regel von Art.
9650 Telefone wurden überwacht
Anderseits wird damit dem Umstand Rechnung getragen, dass die Fernmeldedienstanbieter gemäss Art. Die zur Rechnungsstellung der Anbieter gegenüber ihrer Kundschaft benötigten Daten dürfen demgegenüber gemäss Art. In der Fachliteratur zu den Fernmeldedienst-Überwachungen wird dargelegt, dass schon die altrechtliche betreffend Randdatenerhebungen strengere Praxis zu Art. Während die Fernmeldedienstanbieter sich auf den Standpunkt gestellt hätten, es seien ausschliesslich Daten zu liefern, die vom Zeitpunkt der Überwachungsverfügung an gerechnet vor nicht länger als sechs Monaten angefallen waren, hätten die Justizbehörden gelegentlich auch Randdatenerhebungen bewilligt, welche einen weiter zurückliegenden Zeitraum von jeweils sechs Monaten Dauer betrafen vgl.
Gallen , Art. Beide Auffassungen dürften so nicht zutreffen. Vielmehr dürfte Art.
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Wie es sich damit verhält, braucht hier jedoch nicht vertieft zu werden. Nach dem Gesagten geht es um eine über das Internet begangene Straftat. Insoweit kommt Art. Diese Bestimmung geht Art. Die von der Beschwerdeführerin am August verfügte rückwirkende Teilnehmeridentifikation ist daher zulässig. Dass sich die Beschwerdeführerin nicht auf Art. Der angefochtene Entscheid verletzt danach Bundesrecht. Die Beschwerde ist gutzuheissen. Gemäss Art. Die von der Beschwerdeführerin verfügte rückwirkende Teilnehmeridentifikation wird folglich genehmigt.
Gerichtskosten sind keine zu erheben Art. Ebenso wenig ist eine Parteientschädigung zuzusprechen Art.
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Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung vom August des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau aufgehoben. Die von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach am August angeordnete rückwirkende Teilnehmeridentifikation vom 2. Damit hat es die Strafprozessordnung verletzt.
Strafbar ist das aber wohl kaum. Urteile zu dieser wichtigen Frage gibt es leider noch keine. Können Journalisten den Quellenschutz trotzdem sichern? Es ist wichtig, dass Journalisten ihren Informanten sagen, dass sie sofort eine Versiegelung verlangen sollen, wenn ein Staatsanwalt Computer oder Mobiltelefone beschlagnahmen will vgl.
Denn das Recht, dass Unterlagen von und Kommunikations daten mit Journalisten nicht beschlagnahmt werden, gilt gemäss Gesetz Art. So schützen sie die Kommunikation gegen rückwirkende Telefonüberwachung. Redaktionen und Verlage müssen ihren Journalisten die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Urteil BGE 1B_481/2012
April Es gibt aber viele? Fälle, wo diese Daten sehr viel länger aufbewahrt und auch über diese Frist hinaus zur Verfügung gestellt werden. Es wäre äusserst verdienstvoll, wenn engagierte Journalisten diesen wenig bekannten Missstand bekannt machen und bekämpfen würden. Du kommentierst mit Deinem WordPress. Du kommentierst mit Deinem Google-Konto. Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Benachrichtigung bei weiteren Kommentaren per E-Mail senden.
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Ob Absicht, Panne oder Justizversagen dafür sorgte, dass die Kommunikation des Journalisten Urs Paul Engeler entgegen geltenden Bestimmungen mitüberwacht wurde, lässt sich heute noch nicht mit letzter Sicherheit sagen. Klar ist indes so viel: Eine entscheidende Rolle spielen die sogenannten Zwangsmassnahmengerichte, welche die Überwachungsmassnahmen absegnen.
Auch im vorliegenden Fall haben sie die Schlüsselrolle gespielt. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen: Wer ist dafür verantwortlich, dass nicht alle der seitigen Listen mit Kommunikationsdaten aus den Akten von Blochers Strafverfahren entfernt wurden? Ist es der Kanzleibeamte, der die Liste wieder in Blochers Verfahrensakten gelegt hat, als sie vom Bundesgericht zurückkam?
Telefone wurden überwacht - www.bgb-stbg.de
Ist es der Staatsanwalt, der dies nicht gemerkt hat? Ist es Blochers Anwalt, der die Liste nicht aus den Akten entfernen liess? Und ist dieser Fehler strafbar? Die Prognose sei gewagt: Für diesen Fehler ist wohl niemand strafrechtlich verantwortlich. Aber die Staatsanwaltschaft muss ihre Aktenverwaltung besser organisieren, damit dies nicht wieder passieren kann.
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Hätte das Zwangsmassnahmengericht nicht eh von sich aus in allen drei Verfahren alle Kommunikationsdaten mit Journalisten entfernen müssen? Du musst nur die freie Presse überwachen und die Erfolge zusammenzählen und die oben genannte Statistik dagegen setzen! Tjoo, da die Parteien im Wahlkampf sind und gerne mit Erfolgen Prahlen, die auf deren Überwachungsgesetze beruhen, wirst du feststellen, das es quasi keine Erfolge gibt, die auf den neuen Gesetzen beruhen.
Der Delinquent hingegen hat etwas zu verbergen und wird mit Sicherheit nicht sein Telefon benutzen um mit anderen Delinquenten seine Geheimnisse zu Teilen! In Deutschland wird niemand überwacht und niemand verfolgt ohne richterliche Anordnung. Und Geheimdienste gibt es nicht. Man sollte den Verschwörungstheoretikern, die sagen, dass Mind-Control eine Realität sei, gründlich den Kopf waschen. Alles läuft normal.
Die politischen Debatten befinden sich auf dem Niveau der iger Jahre, die Politik ist sogar differenzierter und kämpferischer geworden. Eine gut organisierte Arbeitnehmerschaft kämpft entschlossen um ihre Anliegen.
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Nichts Gespenstisches geschieht im Hintergrund. Vielen Dank für die klare Aufschlüsselung. Soll mir noch mal einer sagen, dass der ganze Überwachungsfaschismus lediglich dazu dienen soll, uns vor Terroristen und bösen Kinderschändern zu schützen. Das der Richtervorbehalt lediglich ein Scheinargument ist, um dem Ganzen eine gewisse Rechtsstaatliche Note zu verleihen, war von Anfang an absehbar.
Zumindest für alle diejenigen, die noch einen gesunden Menschenverstand besitzen. Oder könnte das die Bevölkerung verunsichern? Und wie diese Berichte die Bevölkerung verunsichern! Zeigen diese doch auf, wie gering der Nutzen dieser Überwachungsorgie ist und auf wen diese Überbordende Überwachung in Wirklichkeit abzielt! Also, wer soll wohl überwacht werden? Jupp die Antwort könnte Durchaus zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung führen, wenn nicht sogar zu sehr unangenehmen Fragen! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
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